Humor Training

Bildungsprämie für die Humor Trainings

Alle Kurse von Tamala können ab sofort über die Bildungsgutscheine finanziert werden, ebenso die Ausbildungen über das Weiterbildungssparen!

Jedem deutschen Arbeitnehmer steht pro Jahr ein Bildungsgutschein in Höhe von 500 € durch die Bundesregierung zur Verfügung. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Das Tamala Institut ist seit Herbst 2010 ein anerkanntes Weiterbildungsinstitut und kann die Bildungsgutscheine für alle Ausbildungen, Seminare und Kurse vergeben.


Bildungsausgaben sind sinnvolle Investitionen!

Mit Weiterbildung schaffen Sie sich neue Chancen. Und mit der Bildungsprämie sichern Sie sich dabei noch Vorteile: Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein.

Kompetente Beraterinnen und Berater in Ihrer Nähe informieren Sie über Ihre persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und die finanziellen Angebote der Bildungsprämie.

Mehr Informationen bei der kostenlosen Hotline unter 0800/2623 000

Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten:

Der Prämiengutschein

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.** Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der An- meldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden! ** Die Einkommensgrenze erklärt sich aus dem Vermögensbildungsgesetz. Das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben.


Das Weiterbildungssparen

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details.

Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.

Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.

Bildungsprämien-Gutschein:
http://www.bildungspraemie.info/de/101.php


Eine Kostenübernahme von 50 % der Seminargebühr bzw. max. 500 Euro pro Jahr ist möglich für Menschen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen, in Erwerbstätigkeit (auch Selbständigkeit), in Familienzeit oder als BerufsrückkehrerInnen.